Die Stoffstrombilanz
Die Stoffstrombilanz ist der nächste Schritt und seit 2023 für alle landwirtschaftlichen Betriebe über 20ha oder mehr als 50GV verpflichtend.
Hierbei werden Stickstoff- und Phosphateinträge, sowie Stickstoff- und Phosphatabgaben des Betriebes gegeneinander aufgerechnet.
Hierbei werden Stickstoff- und Phosphateinträge, sowie Stickstoff- und Phosphatabgaben des Betriebes gegeneinander aufgerechnet.
Benötigte Informationen:
- Wirtschaftsdünger-Check
- Zukauf/Abgabe Futtermittel (Kraftfutter, Mineralfutter, MAT..)
- Zukauf/Abgabe Futtermittel (Kraftfutter, Mineralfutter, MAT..)
- Zukauf/Abgabe tierischer Erzeugnisse (Milch, Eier..)
- Zukauf/Abgabe pflanzlicher Erzeugnisse (Mais, Getreide, Pressschnitzel, Luzerne, Stroh..)
- Tierzukäufe, -abgaben, Verendungen
- Zukauf/Abgabe von Dünger (organisch und mineralisch)
- Zukauf/Abgabe von Saatgut
Ergebnisse:
- Darstellung der Warenströme, und damit verbleibende Stickstoffe und Phosphate, im Betrieb